Leistungsbezügeverordnung UniBw (UniBwLeistBV)
Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an den Universitäten der Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 15.12.2004


§ 1 UniBwLeistBV Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren, Präsidentinnen und Präsidenten sowie Kanzlerinnen und Kanzler an den Universitäten der Bundeswehr, soweit ihnen Ämter der Bundesbesoldungsordnung W übertragen sind. Die Verordnung regelt ferner die Ruhegehaltfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen.