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Fünftes Überleitungsgesetz (ÜblG 5)
Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund


Ausfertigungsdatum: 30.06.1959

§ 1 Geltung des Ersten Überleitungsgesetzes im Saarland
§ 2 Geltung des Zweiten Überleitungsgesetzes im Saarland
§ 3 Aufwendungen für ehemalige Kriegsgefangene und Heimkehrer
§ 4 Einnahmen aus Finanzmonopolen und Steuern
§ 5 Sonstige Einnahmen und Ausgaben
§ 6 Entschädigungslast nach dem Bundesentschädigungsgesetz
§ 7 Versorgungslasten nach Artikel 3 der Anlage 1 zum Saarvertrag
§ 8 Übergangsbestimmungen
§ 9 Finanzausgleich
§ 10 Geltung von Vorschriften des Dritten und Vierten Überleitungsgesetzes im Saarland
§ 11 Auskunftspflicht
§ 12 Geltung in Berlin
§ 13 Inkrafttreten

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