Fünftes Überleitungsgesetz (ÜblG 5)
Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund

Ausfertigungsdatum: 30.06.1959


§ 13 ÜblG 5 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.