Truppenzollverordnung (TrZollV)
Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes


Ausfertigungsdatum: 24.08.2009

Stand: Geändert durch Art. 9 Abs. 11 G v. 3.12.2015 I 2178

Kapitel 1 Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
Kapitel 2 Anmeldung zur Truppenverwendung
Kapitel 3 Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
Abschnitt 1 Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere
Unterabschnitt 1 Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
Unterabschnitt 2 Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
Unterabschnitt 3 Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
Unterabschnitt 4 Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
Abschnitt 2 Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
Kapitel 4 Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
Kapitel 5 Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
Kapitel 6 Sonstige Bestimmungen