Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. TPG-GewV

TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV)
Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz


Ausfertigungsdatum: 26.03.2008

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.7.2017 I 2842

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an die Entnahme von Geweben
§ 3 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
§ 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
§ 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
§ 6 Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
§ 7 Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 8 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 9 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 10 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz