TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV)
Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz

Ausfertigungsdatum: 26.03.2008


§ 10 TPG-GewV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.