Stand: Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2007 I 2206;
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden
Spendern
Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung,
Datenschutz, Fristen
Abschnitt 5a Transplantationsregister
Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften