Transplantationsgesetz (TPG)
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben


Ausfertigungsdatum: 05.11.1997

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2007 I 2206;

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
Abschnitt 5a Transplantationsregister
Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften