Transplantationsgesetz (TPG)
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

Ausfertigungsdatum: 05.11.1997


§ 23 TPG Bundeswehr

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt der Vollzug dieses Gesetzes bei der Überwachung den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr.