Transplantationsgesetz (TPG)
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

Ausfertigungsdatum: 05.11.1997


§ 21 TPG Zuständige Bundesoberbehörde

Zuständige Bundesoberbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist das Paul-Ehrlich-Institut.