Tierschutzkommissions-Verordnung (TierSchKomV)
Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 23.06.1987


§ 5 TierSchKomV Geschäftsführung

Das Bundesministerium führt die Geschäfte der Tierschutzkommission und lädt im Benehmen mit dem Vorsitzenden mindestens einmal jährlich zu den Sitzungen ein. Vorschläge des Vorsitzenden im Rahmen des § 1 hat er in die Tagesordnung aufzunehmen.