Tierschutzkommissions-Verordnung (TierSchKomV)
Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 23.06.1987


§ 4 TierSchKomV Wahl des Vorsitzenden

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter.