Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28.8.2007 I 2169;
Erster Abschnitt  Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt  Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
Dritter Abschnitt  Anwendung von Blutprodukten
Vierter Abschnitt  Rückverfolgung
Fünfter Abschnitt  Meldewesen
Sechster Abschnitt  Sachverständige
Siebter Abschnitt  Pflichten der Behörden
Achter Abschnitt  Sondervorschriften
Neunter Abschnitt  Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden
und sonstige Bestimmungen
Zehnter Abschnitt  Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt  Übergangsvorschriften
Zwölfter Abschnitt  Schlussvorschriften