Transfusionsgesetz (TFG)
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Ausfertigungsdatum: 01.07.1998


§ 33 TFG

Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tätigkeit der Anwendung von Blutprodukten ausübt und die Voraussetzungen der in diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften erfüllt, darf diese Tätigkeit weiter ausüben.