(TAppV)
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Ausfertigungsdatum: 27.07.2006


§ 28 TAppV Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung

In dem Prüfungsfach Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung haben die Studierenden ein Haustier hinsichtlich seines Nutz- oder Zuchtwertes zu beurteilen und nachzuweisen, dass sie sich ausreichende Kenntnisse in der Genetik sowie in der Zucht von Haustieren und im Tierzuchtrecht angeeignet haben.