(TAppV)
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Ausfertigungsdatum: 27.07.2006


§ 27 TAppV Biochemie

In dem Prüfungsfach Biochemie haben die Studierenden eine Übungsaufgabe zu lösen oder auszuwerten und sie zu erläutern und ihre Kenntnisse über die biochemischen und molekularbiologischen Grundlagen der Lebensvorgänge und ihrer Steuerung nachzuweisen. Die Besonderheiten des intermediären Stoffwechsels bei den Haus- und Nutztieren sowie die Biochemie der Ernährung sind zu berücksichtigen.