Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO)
Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt

Ausfertigungsdatum: 25.07.1986


§ 42 SVertO Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden

Die öffentliche Aufforderung hat, sofern das Verfahren nach § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden eröffnet worden ist, auch den in § 10 Abs. 3 genannten Inhalt.