Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
Ausfertigungsdatum: 20.04.1994
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.7.2017 I 2732
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
Dritter Abschnitt Verfahren
Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich
Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften