Ausfertigungsdatum: 20.04.1994
Erster Abschnitt | |||
Allgemeine Vorschriften | |||
§ 1 | Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes | ||
§ 2 | Betroffener Personenkreis | ||
§ 3 | Zuständigkeit | ||
§ 3a | Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte | ||
§ 4 | Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik | ||
§ 5 | Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | ||
§ 6 | Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person | ||
Zweiter Abschnitt | |||
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen | |||
§ 7 | Arten der Sicherheitsüberprüfung | ||
§ 8 | Einfache Sicherheitsüberprüfung | ||
§ 9 | Erweiterte Sicherheitsüberprüfung | ||
§ 10 | Erweitere Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen | ||
§ 11 | Datenerhebung | ||
§ 12 | Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum | ||
Dritter Abschnitt | |||
Verfahren | |||
§ 13 | Sicherheitserklärung | ||
§ 14 | Abschluß der Sicherheitsüberprüfung | ||
§ 15 | Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | ||
§ 15a | Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle | ||
§ 16 | Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung | ||
§ 17 | Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung | ||
Vierter Abschnitt | |||
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung | |||
§ 18 | Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | ||
§ 19 | Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen | ||
§ 20 | Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien | ||
§ 21 | Übermittlung und Zweckbindung | ||
§ 22 | Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten | ||
§ 23 | Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten | ||
Fünfter Abschnitt | |||
Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich | |||
§ 24 | Anwendungsbereich | ||
§ 25 | Zuständigkeit | ||
§ 26 | Sicherheitserklärung | ||
§ 27 | Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | ||
§ 28 | Aktualisierung | ||
§ 29 | Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | ||
§ 30 | Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle | ||
§ 31 | Datenverarbeitung in automatisierten Dateien | ||
Sechster Abschnitt | |||
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften | |||
§ 32 | Reisebeschränkungen | ||
§ 33 | Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen | ||
§ 34 | Verordnungsermächtigung | ||
§ 35 | Allgemeine Verwaltungsvorschriften | ||
§ 36 | Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes | ||
§ 36a | Unabhängige Datenschutzkontrolle | ||
§ 37 | Strafvorschriften | ||
§ 38 | Übergangsregelung | ||
§ 39 | Inkrafttreten |