Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen

Ausfertigungsdatum: 20.04.1994


§ 39 SÜG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.