(StrlSAblAnO)
Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien

Ausfertigungsdatum: 17.11.1980


Eingangsformel StrlSAblAnO

Auf Grund des § 29 der Strahlenschutzverordnung vom 26. November 1969 (GBl. II Nr. 99 S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatliche Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: