Ausfertigungsdatum: 17.11.1980
Auf Grund des § 29 der Strahlenschutzverordnung vom 26. November 1969 (GBl. II Nr. 99 S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatliche Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: