Ausfertigungsdatum: 17.11.1980
In begründeten Fällen können beim Präsidenten des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz Ausnahmen zu einzelnen Bestimmungen dieser Anordnung beantragt werden. Sofern diese Ausnahmen den Aufgabenbereich anderer zentraler staatlicher Organe berühren, sind diese Ausnahmeregelungen im Einvernehmen mit den Leitern der beteiligten zentralen staatlichen Organe zu treffen.