Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. StabiRatG

Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG)
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen


Ausfertigungsdatum: 10.08.2009

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 14.8.2017 I 3122

§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
§ 6 Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 7 Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates
§ 8 Unterrichtung der Parlamente

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz