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(SpTrUG)
Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen


Ausfertigungsdatum: 05.04.1991

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 9 G v. 4.12.2004 I 3166

§ 1 Möglichkeit der Spaltung
§ 2 Spaltungsplan
§ 3 Anwendung des Gründungsrechts
§ 4 Spaltungsbericht
§ 5 Prüfung der Spaltung
§ 6 Vorbereitung der Beschlußfassung
§ 7 Spaltungsbeschluß
§ 8 Anmeldung und Eintragung der neuen Gesellschaften
§ 9 Anmeldung und Eintragung der Spaltung
§ 10 Wirkungen der Eintragung
§ 11 Schutz der Gläubiger sowie der Inhaber von Sonderrechten
§ 12 Heilung unwirksamer Einzelübertragungen, Haftung für Altverbindlichkeiten
§ 13 Übergangsmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltung
§ 14 Abspaltung von Betrieben oder Betriebsteilen
§ 15 Strafvorschriften
§ 16
§ 16a Anwendung auf den Rechtsnachfolger
§ 17 Inkrafttreten

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