(SGB 8)
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)


Ausfertigungsdatum: 26.06.1990

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;

Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe
Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Fünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben
Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung
Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
Zweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
Dritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Vierter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
Achtes Kapitel Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
Dritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen
Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik
Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
Elftes Kapitel Schlussvorschriften