(SGB 7)
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)


Ausfertigungsdatum: 07.08.1996

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 11.12.2018 I 2387

Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
Zweites Kapitel Prävention
Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Achter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Viertes Kapitel Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
Fünftes Kapitel Organisation
Sechstes Kapitel Aufbringung der Mittel
Dritter Unterabschnitt Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
Vierter Unterabschnitt Umlageverfahren
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
Sechster Unterabschnitt Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Erster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
Zweiter Unterabschnitt Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
Achtes Kapitel Datenschutz
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Datenerhebung und -verarbeitung durch Ärzte
Dritter Abschnitt Dateien
Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften
Neuntes Kapitel Bußgeldvorschriften
Zehntes Kapitel Übergangsrecht
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung