(SGB 4)
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)


Ausfertigungsdatum: 23.12.1976

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 12.11.2009 I 3710, 3973; 2011 I 363;

Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Sechster Titel Sozialversicherungsausweis
Siebter Titel Betriebsnummer
Zweiter Abschnitt Leistungen und Beiträge
Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Vierter Abschnitt Träger der Sozialversicherung
Vierter Titel Vermögen
Fünfter Titel Aufsicht
Fünfter Abschnitt Versicherungsbehörden
Sechster Abschnitt Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
Erster Titel Übermittlung von Daten zur und innerhalb der Sozialversicherung
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
Siebter Abschnitt Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
Achter Abschnitt Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
Neunter Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen
Zehnter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften