Schweinepest-Verordnung (SchwPestV 1988)
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest

Ausfertigungsdatum: 03.08.1988


§ 26 SchwPestV 1988 Wirksamwerden von Bekanntmachungen

Nach dieser Verordnung vorgesehene Bekanntmachungen werden mit Beginn des Tages, der auf ihre Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgt, wirksam, wenn in der Bekanntmachung kein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.