(SchKiSpV)
Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Ausfertigungsdatum: 16.10.1975


§ 20 SchKiSpV

Der Minister für Bauwesen sichert die Entwicklung typisierter Gesellschaftsbauten, insbesondere von Mehrzweckeinrichtungen für die Schüler- und Kinderspeisung. Die Räte der Bezirke sichern die Herausgabe eines Katalogs von Wiederverwendungsprojekten für diese Einrichtungen.