(SchKiSpV)
Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Ausfertigungsdatum: 16.10.1975


§ 19 SchKiSpV

Der Minister für Gesundheitswesen sichert die Erarbeitung differenzierter Lebensmittelnormen und ernährungsphysiologischer Richtwerte für die Schüler- und Kinderspeisung sowie die Erarbeitung und Aktualisierung von Rezepturen. Er gewährleistet in den Betrieben und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung die Überwachung der Hygiene durch die zuständigen Hygieneinspektionen.