(SchKiSpV)
Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Ausfertigungsdatum: 16.10.1975


§ 18 SchKiSpV

Der Minister und Leiter des Amtes für Preise gewährleistet durch Preiskontrollen in den an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betrieben und Einrichtungen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preisregelungen.