Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten
Ausfertigungsdatum: 16.11.2015
Stand: § 17 tritt gem. § 24 Abs. 2 dieser V am 31.12.2020 außer Kraft.
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Grundbetrieb
Abschnitt 3 Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes
Abschnitt 4 Schlussvorschriften