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Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten


Ausfertigungsdatum: 16.11.2015

Stand: § 17 tritt gem. § 24 Abs. 2 dieser V am 31.12.2020 außer Kraft.

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Arbeitszeit
Abschnitt 2 Grundbetrieb
§ 5 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
§ 7 Ruhepausen und Ruhezeiten<FnR ID="BJNR199500015BJNE000900000_01"/>
§ 8 Dienstfreie Tage
§ 9 Schichtdienst
§ 10 Mobiles Arbeiten
§ 11 Dienstreisen
§ 12 Rufbereitschaft
§ 13 Bereitschaftsdienst
§ 14 Nachtdienst
§ 15 Mehrarbeit
§ 16 Gleitende Arbeitszeit
§ 17 Erprobung von Langzeitkonten
§ 18 Automatisierte Zeiterfassung
§ 19 Führungskräfte
Abschnitt 3 Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes
§ 20 Nichtanwendung des Abschnitts 2
§ 21 Anordnung von Dienst
§ 22 Umgang mit besonderen zeitlichen Belastungen
§ 23 Ausgleich von Belastungen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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