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Restrukturierungsfonds-Verordnung (RStruktFV)
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute


Ausfertigungsdatum: 14.07.2015

Stand: Geändert durch Art. 9 G v. 23.12.2016 I 3171

Eingangsformel
§ 1 Jahresbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 2 Jahresbeiträge kleiner Institute
§ 3 Jährliche Grundbeiträge nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 4 Risikofelder und Risikoindikatoren nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 5 Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren
§ 6 Mitteilungspflichten
§ 7 Sonderbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 8 Übergangsregelung
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

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