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Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln


Ausfertigungsdatum: 01.09.1994

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 21.10.1999 I 2082; 2002, 1004;

§ 1 Höchstmengen für Lebensmittel
§ 1a (weggefallen)
§ 2 Zusammengesetzte und weiterverarbeitete Lebensmittel
§ 3 Lebensmittel mit überhöhten Rückständen
§ 3a Ausnahmen
§ 3b Kenntlichmachung
§ 4 Probenahme und Analysemethoden
§ 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1)
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 2)
Anlage 3
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2 bis 4)
Anlage 5 (zu § 1 Abs. 4 Nr. 1)
Anlage 6 (zu § 3 Abs. 3)
Anlage 7

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