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Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln

Ausfertigungsdatum: 01.09.1994


Anlage 3 RHmV

(gestrichen)

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