Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln

Ausfertigungsdatum: 01.09.1994


Anlage 1 RHmV (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1)

( Inhalt: Nicht darstellbare Liste A und B,
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2086 - 2093;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )