Verbände - mit Ausnahme der Schubverbände, deren Länge 110 m und deren Breite 12 m nicht überschreiten - dürfen nicht auf gleicher Höhe fahren
- a)
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zwischen den Schleusen Iffezheim (km 334,00) und Mannheim (km 412,35),
- b)
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zwischen Lorch (km 540,20) und St. Goar (km 556,00).