(RheinSchPV 1994)
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)

Ausfertigungsdatum: 19.12.1994


§ 12.02 RheinSchPV 1994 Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel – St. Goar

1.
An der Strecke Oberwesel – St. Goar sind folgende Signalstellen eingerichtet:
Signalstelle A:km 550,57, linkes Ufer, am Ochsenturm bei Oberwesel;
Signalstelle B:km 552,80, linkes Ufer, am Kammereck;
Signalstelle C:km 553,61, linkes Ufer, am Betteck;
Signalstelle D:km 554,34, linkes Ufer, gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“);
Signalstelle E:km 555,43, linkes Ufer, an der Bank.
2.
Der Bergfahrt wird die Annäherung von Talfahrern – mit Ausnahme von Kleinfahrzeugen – an den Signalstellen A, C, D und E angezeigt.Jede dieser Signalstellen zeigt der Bergfahrt ihre Lichtzeichen auf übereinander stehenden Feldern, die folgenden Teilstrecken zugeordnet sind:

FeldNummer der TeilstreckeOberstromgrenze der TeilstreckeUnterstromgrenze der Teilstrecke
Signalstelle A: am Ochsenturm
oben1km 548,50km 549,50
unten2km 549,50km 550,57
Signalstelle C: am Betteck
oben3km 550,57km 551,30
Mitte4km 551,30km 552,40
unten5km 552,40km 553,60
Signalstelle D: gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“)
oben4km 551,30km 552,40
Mitte5km 552,40km 553,61
unten6km 553,61km 554,34
Signalstelle E: an der Bank
oben6km 553,61km 554,34
unten7km 554,34km 555,43
3.
Die Zeichen an den Signalstellen bedeuten für die ihnen zugeordneten Teilstrecken:
a)
Drei weiße, ein Dreieck bildende Lichtlinien (Bild 1):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge über 110 m zu Tal.
b)
Zwei dachförmig gegeneinander geneigte weiße Lichtlinien (Bild 2):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge bis 110 m oder ein Fahrzeug mit einer Länge über 110 m oder mit einer Breite über 15 m zu Tal.
c)
Eine nach rechts geneigte weiße Lichtlinie (Bild 3):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Fahrzeug mit einer Länge bis 110 m zu Tal.
d)
Eine waagerechte weiße Lichtlinie (Bild 4):
In der Teilstrecke befindet sich kein Talfahrer.
4.
Ferner können an den Signalstellen folgende Zeichen gezeigt werden:
a)
an der Signalstelle A
aa)
ein weißes Licht, nur für die Talfahrt sichtbar:den Talfahrern wird mitgeteilt, dass die Lichtwahrschau in Betrieb ist.
bb)
zusätzlich ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:ein Verband mit einer Länge über 110 m fährt am Tauberwerth (Teilstrecke 3) zu Berg.
b)
an der Signalstelle Bein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:ein Verband mit einer Länge über 110 m umfährt das Betteck zu Berg.
6.
Eine Sperrung der Schifffahrt für die Talfahrt wird an den Signalstellen A oder B durch zwei nur für die Talfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.Eine Sperrung der Schifffahrt für die Bergfahrt wird an den Signalstellen D oder E durch zwei nur für die Bergfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.