Ein Fahrzeug darf die Höchstlänge von 135 m und die Breite von 22,80 m nicht überschreiten.
Die Breite darf
- a)
-
für den Stromabschnitt zwischen Bingen (km 528,50) und St. Goar (km 556,00) 17,70 m und
- b)
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für den Stromabschnitt zwischen Pannerden (km 867,46) und Lekkanal (km 949,40) 15 m
nicht überschreiten.