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(RAZEignPrV)
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft


Ausfertigungsdatum: 18.12.1990

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2017 I 1121

Eingangsformel
§ 1 (weggefallen)
§ 2 Prüfer
§ 3 Ablegung der Eignungsprüfung
§ 4 Rücktritt von der Prüfung
§ 5 Erlass von Prüfungsleistungen
§ 6 Prüfungsgebiete
§ 7 Prüfungsleistungen
§ 8 Prüfungskommission
§ 9 Versäumnis von Prüfungsterminen und Nichtabgabe von Aufsichtsarbeiten
§ 10 Ordnungswidriges Verhalten
§ 11 Entscheidung über das Ergebnis der Eignungsprüfung
§ 12 Wiederholung der Eignungsprüfung
§ 13 Übertragung auf die Rechtsanwaltskammern
§ 14 Inkrafttreten
Schlußformel

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