(PTBAKostO)
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Ausfertigungsdatum: 17.12.1970


§ 4 PTBAKostO Sonderaufwendungen

Erfordert die Nutzleistung überdurchschnittliche Aufwendungen für Material, Energie, besondere Prüfanlagen, Meß- und Hilfseinrichtungen oder andere Vorkehrungen oder Hilfsmittel oder verursacht die Nutzleistung sonstige überdurchschnittliche Kosten, so sind diese Sonderaufwendungen entsprechend den Selbstkosten zu berechnen.