(PTBAKostO)
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Ausfertigungsdatum: 17.12.1970


§ 5 PTBAKostO Überlassung von Anlagen und Geräten auf Zeit

Die Überlassung von Anlagen und Geräten auf Zeit ist entsprechend den Selbstkosten zu berechnen.