(PTBAKostO)
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Ausfertigungsdatum: 17.12.1970


§ 3a PTBAKostO Festgebühr bei häufig wiederkehrenden Leistungen

Für häufig wiederkehrende Nutzleistungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen werden Festgebühren gemäß der Anlage 2 erhoben.