(1) In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
- 1.
-
die Vornamen und Familiennamen der Lebenspartner zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
- 2.
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Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner,
- 3.
-
Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft,
- 4.
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die rechtliche Zugehörigkeit eines Lebenspartners zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
In dem Feld „Weitere Angaben aus dem Register“ sind anzugeben
- 1.
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die Auflösung der Lebenspartnerschaft,
- 2.
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das Nichtbestehen der Lebenspartnerschaft,
- 3.
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die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Lebenspartners,
- 4.
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die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
(2) In die Lebenspartnerschaftsurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Lebenspartner aufgenommen.