Bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen hat sich die Berichterstattung insbesondere zu erstrecken auf
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die Zusammensetzung der verdienten Bruttobeiträge,
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das Ergebnis aus Kapitalanlagen und seine wesentlichen Komponenten,
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Veränderungen der Deckungsrückstellung,
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größere Veränderungen in der Zusammensetzung der Aufwendungen für Versicherungsfälle,
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wesentliche Komponenten der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und
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das sonstige versicherungstechnische Ergebnis, das Ergebnis aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft sowie das nichtversicherungstechnische Ergebnis.