bei höchstens 3.000 Unternehmen der Energieversorgung für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe
- 1.
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die Investitionen,
- 2.
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den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
der Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst;