bei höchstens 3.000 Unternehmen der Energieversorgung für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe 
                                
                                    - 1.
- 
                                        die Investitionen, 
- 2.
- 
                                        den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern; 
                                der Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst;