Die Erhebungen erfassen jährlich 
        
            - I.
- 
                
                    bei höchstens 35.000 Unternehmen des Baugewerbes
                     
                        - 1.
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                            die tätigen Personen, jeweils auch nach Geschlecht, 
- 2.
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                            die Lohn- und Gehaltssummen, 
- 3.
- 
                            den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung, 
- 4.
- 
                            die Investitionen, 
- 5.
- 
                            den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern; 
 
- II.
- 
                
                    bei höchstens 12.000 Unternehmen des Baugewerbes
                     
                        - 1.
- 
                            die tätigen Personen, jeweils auch nach Geschlecht, 
- 2.
- 
                            den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung, 
- 3.
- 
                            die selbst erstellten Anlagen, 
- 4.
- 
                            die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres, 
- 5.
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                            den Material- und Wareneingang, 
- 6.
- 
                            die Kosten nach Kostenarten, 
- 7.
- 
                            die Umsatzsteuer, 
- 8.
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                            die Subventionen; 
 
                    bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6.000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.