bei höchstens 7.000 Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung und der Beseitigung von Umweltverschmutzungen für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe 
                                
                                    - 1.
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                                        die Investitionen, 
- 2.
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                                        den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern, 
- 3.
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                                        die tätigen Personen für die Betriebe der Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen; 
                                der Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst;