bei höchstens 7.000 Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung und der Beseitigung von Umweltverschmutzungen für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe
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die Investitionen,
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den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern,
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die tätigen Personen für die Betriebe der Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen;
der Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst;