(PDLV)
Postdienstleistungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 21.08.2001


§ 3 PDLV Kontrahierungszwang bei Universaldienstleistungen

Soweit ein Unternehmen Postdienstleistungen aufgrund einer Verpflichtung zum Universaldienst nach § 13 oder § 14 des Postgesetzes oder diese Leistungen nach § 56 des Postgesetzes erbringt, hat der Kunde gegen dieses Unternehmen im Rahmen der Gesetze und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch auf Erbringung der entsprechenden Leistungen.