(PDLV)
Postdienstleistungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 21.08.2001


§ 2 PDLV Nichtdiskriminierung

Marktbeherrschende Anbieter von Postdienstleistungen haben die Leistungen auf diesem Markt jedermann zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dass unterschiedliche Bedingungen sachlich gerechtfertigt sind.