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Patentverordnung (PatV)
Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt


Ausfertigungsdatum: 01.09.2003

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.12.2018 I 2446

Eingangsformel
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 DIN-Normen, Einheiten im Messwesen, Symbole und Zeichen
Abschnitt 2 Patentanmeldungen; Patentverfahren
§ 3 Form der Einreichung
§ 4 Anmeldung zur Erteilung eines Patents
§ 5 Anmeldungsunterlagen
§ 6 Formerfordernisse der Anmeldung
§ 7 Benennung des Erfinders
§ 8 Nichtnennung des Erfinders; Änderungen der Erfindernennung
§ 9 Patentansprüche
§ 10 Beschreibung
§ 11 Beschreibung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen
§ 12 Zeichnungen
§ 13 Zusammenfassung
§ 14 Fremdsprachige Dokumente
Abschnitt 3 Sonstige Formerfordernisse
§ 15 Nachgereichte Anmeldungsunterlagen; Änderung von Anmeldungsunterlagen
§ 16 Modelle und Proben
§ 17 Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
§ 18
Abschnitt 4 Ergänzende Schutzzertifikate
§ 19 Form der Einreichung
§ 20 Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel
§ 21 Ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22 Übergangsregelung
§ 23 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 11 Abs. 1 Satz 2) Standards für die Einreichung von Sequenzprotokollen
Anlage 2 (zu § 12) Standards für die Einreichung von Zeichnungen

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